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IBBS – Ingenieurbüro BrandschutzIBBS – Ingenieurbüro Brandschutz
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FAQ

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötige ich für einen Brandschutznachweis?
  • Bauantrag mit Bau- und Betriebsbeschreibung
  • Lageplan mindestens im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen mindestens im Maßstab 1:100 mit
    • Grundrissen
    • Schnitten
    • Ansichten
  • Löschwassernachweis
  • Abweichungsanträge insofern vorhanden
  • Unterlagen über eventuelle Abstimmungen mit Behörden
Welche Unterlagen benötige ich für eine Brandschutzordnung?
  • Lageplan mindestens im Maßstab 1:500
  • Angaben laut Fragenkatalog

 

zum Fragebogen
Welche Unterlagen benötige ich für eine Brandschutzprüfung?
  • Bauantrag mit Bau- und Betriebsbeschreibung
  • Lageplan mindestens im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen mindestens im Maßstab 1:100 mit
    • Grundrissen
    • Schnitten
    • Ansichten
  • Löschwassernachweis
  • Abweichungsanträge insofern vorhanden
  • Unterlagen über eventuelle Abstimmungen mit Behörden
  • In dreifacher Ausfertigung:
    • Brandschutznachweis mit Brandschutzplänen und der Unterschrift des Nachweiserstellers
Welche Unterlagen benötige ich für einen Flucht- und Rettungsplan?
  • Lageplan mindestens im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen mindestens im Maßstab 1:100 mit Grundrissen
Welche Unterlagen benötige ich für einen Rettungswegplan für Beherbergungsstätten?
  • Lageplan mindestens im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen mindestens im Maßstab 1:100 mit Grundrissen
Welche Unterlagen benötige ich für einen Sachverständigengutachten?
  • Baugenehmigung
  • Bau- und Betriebsbeschreibung
  • Lageplan mindestens im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen mindestens im Maßstab 1:100 mit
    • Grundrissen
    • Schnitten
    • Ansichten
Welche Unterlagen benötige ich für einen Feuerwehrplan?
  • Bau- und Betriebsbeschreibung
  • Lageplan mindestens im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen mindestens im Maßstab 1:100 mit Grundrissen
  • Löschwassernachweis
Welche Unterlagen benötige ich für Feuerwehrlaufkarten?
  • Lageplan mindestens im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen mindestens im Maßstab 1:100 mit
    • Grundrissen
    • Schnitten

Allgemeine Fachinformationen

Was ist eine Übereinstimmungserklärung?

Die Übereinstimmungserklärung bestätigt, dass der Zulassungsgegenstand oder die Zulassungsgegenstände fachgerecht und unter Einhaltung der bauaufsichtlichen Normen eingebaut wurde oder wurden.

Ein ausfüllbares Muster zum Download finden Sie im Navigationsbereich Service unter Formulare.

 

zuden Formularen
Was ist eine Fachunternehmererklärung?

Eine Fachunternehmererklärung beurkundet eine sach- und fachgerechte Ausführung einer Leistung.

Ein ausfüllbares Muster zum Download finden Sie im Navigationsbereich Service unter Formulare.

 

zuden Formularen
Was ist bei der Dokumentation einer Bauzustandsbesichtigung zu beachten?

Mit einer Objektbegehung wird der Bauzustand kontrolliert und dokumentiert.

Ein Hinweisblatt mit den vorzulegenden Unterlagen finden Sie zum Download im Navigationsbereich Service unter Formulare.

 

zuden Formularen
Was ist eine Bauleitererklärung?

Nach Landesbauordnung (LBO) bestätigt der Bauleiter mit einer Bauleitererklärung, dass die Baumaßnahmen entsprechend der öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt und die dafür erforderlichen Weisungen erteilt wurden. In diesem Rahmen hat er die Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb zu achten. Weiterhin hat er geeignete Fachbauleiter heranzuziehen, welche aufgrund ihrer Sachkunde und Erfahrungen auf einzelnen Teilgebieten an seine Stelle treten.

Ein ausfüllbares Muster zum Download finden Sie im Navigationsbereich Service unter Formulare.

 

zuden Formularen
Welche Prüfsachverständiger dürfen nach der sächsischen Ingenieurskammer technische Anlagen prüfen?

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in der jeweils geltenden Fassung festgeschrieben.

Unter folgendem Link finden Sie eine Liste der von der Ingenieurkammer Sachsen eingetragenen Prüfsachverständigen für technische Anlagen:

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Technische Fachinformationen

Werden Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse von vorkragenden Bauteilen wie Balkone gestellt?

Nein. Die Bauordnungen der Länder stellen keine Anforderungen.

Quelle: Technische Mitteilung 09 / 002 des BVPI vom Dez. 2014

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Dürfen Balkone auf die Grenze errichtet werden?

Ja, Balkone dürfen aus Brandschutzgründen auf der Grenze errichtet werden. Rechtsgrundlage: § 30 (10) MBO.

Quelle: Technische Mitteilung des BVPI vom Feb. 2017

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Müssen die seitlichen Balkonwände Brandwände sein?

Nein, seitliche Wände von Balkonen müssen keine Brandwände sein, da Balkone keine seitlichen Wände haben, sondern Umwehrungen. Dies gilt auch, wenn sie auf der Grenze liegen oder über die erforderliche Umwehrungshöhe hinaus gehen.

Quelle: Technische Mitteilung des BVPI vom Feb. 2017

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Welche Baustoffe sind für Balkone zulässig?
  • GKL[1] 1-3: normalentflammbar (B2) [2] nach § 26 (1) MBO
  • GKL[1] 4-5: schwerentflammbar (B1 und nicht brennend abtropfend)[2] nach § 28 (3) MBO
  • Hochhaus: nichtbrennbar (A1, A2) [2] nach Nr. 3.4 MHHR

[1] GKL: Gebäudeklasse nach § 2 (3) MBO.
[2] Europäische Klassifizierung siehe Anlage 0.2.2 zu BRL A, Teil 1 (2015/2), Seite 66

Quelle: Technische Mitteilung des BVPI vom Feb. 2017

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Wie lange ist eine reaktive Brandschutzbeschichtung auf Stahlbauteilen funktionstüchtig?

Es ist von einer Mindestdauer von zehn Jahren auszugehen. Maximal sind 25 Jahre möglich. Dafür müssen jedoch ausreichend dokumentierte Nachweise zur Überprüfung vorgelegt werden. Somit ist die Standsicherheit im Brandfall nur dann gewährleistet, wenn nach der Mindestdauer eine Prüfung auf Funktionsfähigkeit in regelmäßigen Abständen erfolgt. Diese Prüfung kann nur durch einen Nachweis der Wirksamkeit der Beschichtung durch ein Prüfinstitut gemäß einem definierten Verwendbarkeitsnachweis bzw. der Herstellerdokumentation erfolgen.

Quelle: Technische Mitteilung 09b / 002 des BVPI vom Okt. 2018

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Inwiefern bedürfen Brandmeldeanlagen einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung?

Gemäß der Musterverwaltungsvorschrift Technischer Bestimmungen (MVV TB) beschränken sich die notwendigen Angaben im Brandschutznachweis auf die bauordnungsrechtliche Beurteilung im Genehmigungsverfahren. Weitere Angaben oder zusätzliche Festlegungen sind möglich. Werden diese außerhalb des Brandschutznachweises und des Genehmigungsverfahrens geführt, bieten diese dem Bauherrn Spielräume zur Veränderung der sicherheitstechnischen Anlage im Lauf der Zeit, ohne eine Anpassung der Baugenehmigung. Beispielsweise können auf diese Weise Änderungen von Normen oder von versicherungsrechtlichen Vorgaben zur Anpassung von technischen Anlagen führen, ohne die Genehmigungsfrage neu aufzuwerfen.

Quelle: Technische Mitteilung 09b / 003 des BVPI vom Jan. 2019

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Werden konkrete brandschutztechnische Anforderungen im Bauordnungsrecht an Lüftungsanlagen gestellt?

Eine Lüftungsanlage im Sinne des § 41 Musterbauordnung (MBO) weist keine konkreten Anforderungen auf. Nach der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (MVV TB) werden allgemeine Anforderungen wie eine betriebssichere und brandsichere baurechtliche Ausführung veranschlagt. Sollten Lüftungsanlagen aufgrund der Brandschutzkonzeption besondere Aufgaben erfüllen, müssen sie im Brandschutznachweis konkret beschrieben werden.

Quelle: Technische Mitteilung 09b / 005 des BVPI vom Apr. 2019

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Werden konkrete brandschutzrechtlichen Anforderungen im Bauordnungsrecht an Maschinelle Rauchabzugsanlagen gestellt?

Maschinelle Rauchabzugsanlage (MRA) weisen nach der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (MVV TB) Anforderungen allgemeiner Art ohne weitere Konkretisierung auf.

Quelle: Technische Mitteilung 09b / 006 des BVPI vom Apr. 2019

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Werden konkrete brandschutzrechtliche Anforderungen im Bauordnungsrecht an Druckbelüftungsanlagen bzw. Rauchschutzdruckanlagen gestellt?

Druckbelüftungsanlagen (Anlagen zur Rauchfreiheit) bzw. Rauchschutzdruckanlagen (RDA) weisen nach der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (MVV TB) Anforderungen allgemeiner Art ohne weitere Konkretisierung auf.

Quelle: Technische Mitteilung 09b / 007 des BVPI vom Apr. 2019

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wir beraten Sie gern

Tel: 03 73 1 - 20 39 0 - 0 Mail: info@ib-brandschutz.de Zum Kontaktformular

Ingenieurbüro Brandschutz | Dipl.-Ing. Andreas Oehme | Nonnengasse 19 | 09599 Freiberg
E-Mail: info@ib-brandschutz.de | Tel: 03731 20390-0 | Fax: 03731 20390-29

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Manuela Hagenguth

 

Unsere Mitarbeiterin Frau Manuela Hagenguth ist seit Oktober 2019 im Ingenieurbüro Brandschutz als Bauzeichnerin tätig.
Im Bereich Brandschutzdokumente visualisiert sie Brandschutzkonzepte und erstellt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, Hotelzimmerpläne, Feuerwehrlaufkarten und Brandschutzordnungen für unsere Kunden.
Kerstin Fritsche

 

Seit April 2020 ist unsere Mitarbeiterin Frau Kerstin Fritsche im Sekretariat des Ingenieurbüro Brandschutz tätig. In ihrem Tätigkeitsfeld unterstützt sie unser Team in organisatorischen Belangen und verrichtet allgemeine Büro- sowie Assistenzaufgaben.
Maria Schnee

 

Seit Juli 2020 ist unsere Mitarbeiterin Frau Maria Schnee im Sekretariat des Ingenieurbüro Brandschutz tätig. In ihrem Tätigkeitsfeld unterstützt sie unser Team in organisatorischen Belangen und verrichtet allgemeine Büro- sowie Assistenzaufgaben.
Dipl.-Ing. Andreas Oehme

 

Nach langer Tätigkeit bei der Feuerwehr und einem Brandschutz-Studium in Magdeburg, arbeitete Andreas Oehme zunächst in der öffentlichen Verwaltung und anschließend in einem Ingenieurbüro für Brandschutz.

Im Jahr 1999 hat er das Ingenieurbüro Brandschutz gegründet.

Nachdem der Firmeninhaber Ende 2008 das Prüfungsverfahren für die Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz erfolgreich abgeschlossen hat, erfolgte im Dezember desselben Jahres die Zulassung als Prüfingenieur für Brandschutz im Freistaat Sachsen gemäß DVOSächsBO.

Im Jahr 2011 wurde das Begutachtungsverfahren für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für das Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz durchlaufen. Mittlerweile ist Herr Oehme als Öffentlich bestellter und vereidigter Sachveständiger für Vorbeugenden Brandschutz von der Ingenieurkammer Sachsen bestellt.

Ing. Sylvia Oehme

 

Frau Sylvia Oehme studierte Chemie an der Ingenieurschule Magdeburg. Seit Februar 2012 ist sie im Ingenieurbüro Brandschutz tätig. Ihre fachliche Qualifikation erreichte Frau Oehme im Rahmen einer Fortbildung zur Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) und zur Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) am Europäischen Institut für postgraduale Bildung GmbH in Dresden.
Als Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz steht sie Bauherren und Architekten bei der Planung ihrer Bauprojekte zur Seite. Sie erstellt Brandschutzkonzepte und ist Ansprechpartnerin für den vorbeugenden Brandschutz bei Sonderbauten.
Katrin Güldner

 

Unsere Mitarbeiterin Frau Katrin Güldner ist seit Juli 2014 im Ingenieurbüro Brandschutz als Bauzeichnerin tätig.
Im Bereich Brandschutzdokumente visualisiert sie Brandschutzkonzepte und erstellt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, Hotelzimmerpläne, Feuerwehrlaufkarten und Brandschutzordnungen für unsere Kunden.
Dipl.-Ing. Thorsten Thiele

 

Herr Thorsten Thiele studierte Architektur an der Technischen Universität Dresden. Nach dem Studium arbeitete er in einem Architekturbüro und betreute zahlreiche Bauvorhaben in allen Leistungsphasen nach HOAI. Seit Mai 2015 ist er im Ingenieurbüro Brandschutz tätig und erweiterte seine fachliche Qualifikation im Rahmen einer Fortbildung zum Fachbauleiter Brandschutz (EIPOS) am Europäischen Institut für postgraduale Bildung GmbH in Dresden.
Herr Thiele unterstützt Bauherren und Architekten bei der brandschutztechnischen Planung und Bauausführung ihrer Bauvorhaben.
Katy Granert

 

Unsere Mitarbeiterin Frau Katy Granert ist seit Mai 2014 in der allgemeinen Verwaltung tätig.
Dipl.-Ing. Antje Wunderlich

 

Frau Antje Wunderlich studierte Architektur an der Technischen Universität Dresden. Seit Januar 2014 ist sie im Ingenieurbüro Brandschutz tätig. Ihre fachliche Qualifikation erreichte Frau Wunderlich im Rahmen einer Fortbildung zur Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) am Europäischen Institut für postgraduale Bildung GmbH in Dresden.
Als Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz unterstützt sie Bauherren und Architekten bei der Planung ihrer Bauvorhaben. Frau Wunderlich erstellt Brandschutzkonzepte und ist Ansprechpartnerin für den vorbeugenden Brandschutz bei Sonderbauten.
Carmen Horn

 

Unsere Mitarbeiterin Frau Carmen Röhl-Horn ist gelernte Bauzeichnerin und seit September 2005 im Ingenieurbüro Brandschutz tätig.

Im Bereich Brandschutzdokumente visualisiert sie Brandschutzkonzepte, erstellt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, Hotelzimmerpläne, Feuerwehlaufkarten und Brandschutzordnungen für unsere Kunden.

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